Gausepatt: Der Weg für die ZUE ist frei

Dieses Foto zeigt die freigeräumte Fläche am Gausepatt

Das städtische Grundstück am Gausepatt ist freigeräumt. Hier soll in Kürze eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW entstehen. (Foto: Stadt Dülmen/Kannacher)

Gute Nachrichten vom Gausepatt: Die Erdtransporte sind abgeschlossen, das städtische Grundstück ist freigeräumt. Damit kann auf dem Gelände eine Zentrale Unterbringungs-Einrichtung (ZUE) des Landes entstehen. Die Stadt Dülmen informierte heute die zuständige Bezirksregierung Münster über den Abschluss der Räumarbeiten. Bürgermeister Carsten Hövekamp und der Erste Beigeordnete, Christoph Noelke, befürworten ausdrücklich die Errichtung einer ZUE in Dülmen: Sie hatten sich in Gesprächen mit der Bezirksregierung für das Projekt ausgesprochen – denn die Landeseinrichtung bringt für die Stadt mehrere positive Entwicklungen mit sich.

„Dass die Erdarbeiten schneller als geplant abgeschlossen werden konnten, ist eine sehr gute Nachricht. Mein Dank geht an alle Unternehmen und Beteiligten, die die Erde in den vergangenen Wochen verbracht haben. Knapp 1.500 Fahrten waren notwendig, was für Anwohnende entlang der Transportroute mit Beeinträchtigungen und Störungen verbunden war. Für das Verständnis und die Geduld sage ich ebenfalls Danke“, erklärt Carsten Hövekamp. Der Bürgermeister hofft jetzt auf eine zeitnahe Realisierung der ZUE – und erläutert auch, weshalb.

„Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen mussten wir in den vergangenen drei Jahren mehrere Notunterkünfte für geflüchtete Menschen errichten – am Hüttendyk, im Kloster Hamicolt, am Sportzentrum Süd und in der Letterhausstraße. Dies geschah unter hohem zeitlichem Druck und war verbunden mit Einschränkungen und Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger“, so Hövekamp. Die Landeseinrichtung könne jetzt zu einer deutlichen Entlastung führen, da die dort bis zu 450 geplanten Plätze auf die städtische Zuweisungsquote angerechnet werden und die Stadt dann weniger geflüchtete Menschen aufnehmen muss. „Wir hoffen, dass – sollten die Zuweisungszahlen bis zur Realisierung der ZUE moderat ausfallen – durch die neue Einrichtung weitere Containerstandorte im Stadtgebiet vorerst nicht mehr errichtet werden müssen“, erläutert Christoph Noelke. Zudem sinke der Druck auf Kindertageseinrichtungen und Schulen, da Kinder und Jugendliche direkt in der ZUE betreut würden.

Um Unsicherheiten und weitere Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur geplanten ZUE zu beantworten, hat die Stadt gemeinsam mit der Bezirksregierung noch einmal die zentralen Informationen im Überblick zusammengestellt.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung von geflüchteten Menschen an Städte und Gemeinden?

Die 396 Städte und Gemeinden in NRW sind gesetzlich verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt nach einem festgelegten Verteilschlüssel, der sich insbesondere an der Bevölkerungsstärke der Stadt oder Gemeinde orientiert. Gibt es in einer Stadt oder Gemeinde eine Unterbringungseinrichtung des Landes, werden die dort vorgehaltenen Unterbringungsplätze von der errechneten Aufnahmepflicht abgezogen, d. h. die Stadt oder Gemeinde muss weniger Flüchtlinge aufnehmen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE)?

Die Aufgaben einer EAE erstrecken sich von der Registrierung der Flüchtlinge über die ärztliche Untersuchung (z.B. Impfungen) bis hin zur Vorstellung der Flüchtlinge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), um das Asylverfahren einzuleiten. Asylsuchende bleiben in der Regel eine Woche in einer EAE.

Im Anschluss daran erfolgt der Transfer in eine ZUE. Solange noch nicht über das Asylverfahren entschieden wurde, längstens jedoch für 24 Monate, bzw. Familien mit minderjährigen Kinder längstens für 6 Monate, werden die Asylsuchenden hier untergebracht, bevor sie dann einer Kommune zugewiesen werden. Personen aus den sog. sicheren Herkunftsstaaten können auch nach negativem Ausgang ihres Asylverfahrens in einer ZUE untergebracht werden.

Wer betreut die geflüchteten Menschen in den Landeseinrichtungen?

Die Betreuung übernehmen rund um die Uhr Mitarbeiter von Betreuungsdienstleistern, wie zum Beispiel dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern, dem Arbeiter-Samariter-Bund, oder Mitarbeiter von Privatunternehmen wie der European Homecare GmbH. Sie sind soziale Ansprechpartner, organisieren die gesundheitliche Versorgung in einer eigenen Sanitätsstation, und bieten täglich ein altersgerechtes Beschäftigungsangebot. So bieten sie unter anderem Kinder- und Jugendbetreuung, Erstorientierungs- und Deutschkurse und sportliche Aktivitäten an. Des Weiteren unterhalten sie ein Infocenter, eine Kleiderkammer und Frauencafés. Ehrenamtlicher Einsatz ist zusätzlich in den meisten Einrichtungen ein fester Bestandteil und herzlich willkommen.

Zur Sicherheit der Geflüchteten innerhalb der Einrichtung wird außerdem ein privater Sicherheitsdienstleister eingesetzt. Dieser ist ebenfalls rund um die Uhr im Einsatz. Die Bezirksregierung setzt außerdem mobile Kontrollteams (MKT) ein, die regelmäßig überwachen, ob die Sicherheitsstandards und weitere Qualitätsstandards der Unterbringung eingehalten werden.

Die Bewohnerinnen und Bewohner werden über einen Verpflegungsdienstleister vollversorgt.

Wie viele Plätze werden in einer ZUE vorgehalten?

Die Einrichtungen in NRW verfügen über unterschiedliche Kapazitäten – i.d.R. von 300 bis zu 1.300 Plätzen. Die Landeseinrichtungen am Gausepatt soll bis zu 450 Personen Platz bieten.

Wer übernimmt die Kosten für den Betrieb und die Herrichtung der ZUE?
Das Land NRW trägt die vollständigen Kosten für den Betrieb und die Herrichtung der Unterkunft. Die Fläche am Gausepatt hat die Stadt Dülmen an die zuständige Bezirksregierung Münster verpachtet.

Dieses Foto zeigt die freigeräumte Fläche am Gausepatt

Das städtische Grundstück am Gausepatt ist freigeräumt. Hier soll in Kürze eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW entstehen. (Foto: Stadt Dülmen/Kannacher)

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