An Weiberfastnacht, 27. Februar, sind das Rathaus inklusive Bürgerbüro, weitere Verwaltungsgebäude, die Infothek in der Alten Sparkasse und die Stadtbücherei ab 12 Uhr geschlossen. Für das Stadtarchiv und die Neue Spinnerei gelten die gewohnten Öffnungszeiten. Auch der Unterricht in der Musikschule findet planmäßig statt. Die Tourist-Information von Dülmen Marketing ist von 10 bis 12 Uhr besetzt. Der Baubetriebshof steht von 7:30 bis 16:15 Uhr zur Verfügung.
An Rosenmontag, 3. März, haben das Bürgerbüro, die Stadtbücherei und das Stadtarchiv regulär geöffnet. Der Baubetriebshof ist von 7:00 bis 11:15 Uhr im Einsatz. Auch andere Fachbereiche sind, ggf. mit Einschränkungen, erreichbar. Geschlossen bleiben am Rosenmontag die Infothek der Alten Sparkasse, die Musikschule, die Neue Spinnerei und die Tourist-Info von Dülmen Marketing.
Wann wird mein Kind schulpflichtig? Geburtszeitraum Schuljahr 01.10.2017 bis 30.09.2018 2024/2025 01.10.2018 bis 30.09.2019 2025/2026 01.10.2019 bis 30.09.2020 2026/2027 01.10.2020 bis 30.09.2021 2027/2028 01.10.2021 bis 30.09.2022 2028/2029 01.10.2022 bis 30.09.2023 2029/2030 01.10.2023 bis 30.09.2024 2030/2031 01.10.2024 bis 30.09.2025 2031/2032
Anmeldeverfahren Die Stadt Dülmen informiert die Erziehungsberechtigten etwa im September des Vorjahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, über das Anmeldeverfahren, die Anmeldezeiten und die Kontaktdaten der Schulen. Die Anmeldung erfolgt dann in der jeweiligen Grundschule.
Nähere Informationen zur Dülmener Schulstruktur und die Links zu den einzelnen Schulen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Dülmen.
Die Grundschulen verteilen mit den Halbjahreszeugnisse in Klasse 4 Informationen zur Anmeldung in den weiterführenden Schulen. Unterlagen, die zur Anmeldung benötigt werden, sind auf der Homepage der jeweiligen Schule zu finden.
Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt bestimmte Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern leihweise kostenfrei zur Verfügung gestellt. Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:
Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassen 1 bis 4) - bis zu 16,00 EUR
Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule - Klassen 5 bis 10) - bis zu 34,00 EUR
Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) - bis zu 31,00 EUR
Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind. Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Die Schulferien werden in Deutschland von der "Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland" festgelegt. Weitere Informationen und Termine finden Sie auf der Seite der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Die "beweglichen Ferientage" werden für alle städtischen Schulen in Dülmen einheitlich in Absprache mit den Schulleiterinnen und Schulleitern jeweils für ein Schuljahr festgelegt und den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres von den Schulen bekannt gegeben. Für das Schuljahr 2024/2025 wurden folgende "bewegliche Ferientage" festgelegt:
Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
Dienstag, 04.03.2025 (Veilchendienstag)
Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)
Für das Schuljahr 2025/2026 wurden folgende "bewegliche Ferientage" festgelegt:
Montag, 16.02.2026 (Rosenmontag)
Freitag, 15.05.2026 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Die Stadt Dülmen zahlt für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in ihrer Trägerschaft Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Diese Versicherung tritt bei Unfällen ein, die sich auf dem Schulweg, im Schulgebäude oder bei schulischen Veranstaltungen ereignen. Im Schadenfall wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auf der Homepage der Unfallkasse NRW.
Nähere Auskünfte, z.B. Möglichkeiten der individuellen Förderung im Gemeinsamen Lernen, Antragstellung und Verfahren, können auf der Internetseite des Kreises Coesfeld eingesehen werden.
Dort steht auch ein Flyer zur Verfügung.
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