Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27. März 2025 vier Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne sowie für zwei Änderungen des Flächennutzungssplans gefasst. Diese Beschlüsse wurden am 15. April im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht.
Die wichtigsten Infos zu den Plänen finden Sie hier im Überblick:
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 253 „Bischof-Kaiser-Straße / Lüdinghauser Straße“
Wesentliches Ziel ist die Schaffung neuer planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung für das heute noch landwirtschaftlich ge-nutzte Eckgrundstück an der Bischof-Kaiser-Straße und der Lüdinghauser Straße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den Bereich zwischen der Bi-schof-Kaiser-Straße, der Lüdinghauser Straße, der Straße „Reitacker“ und der Gehölzfläche an der Grenze zum Baugebiet „Am Haselbach“. Bislang liegt dieser Bereich im Bebauungsplan Nr. 92 „Espeter und Tewes“, der im Jahr 1982 in Kraft getreten, aber bis heute nicht umgesetzt worden ist. Es handelt sich um eine Investorenplanung.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 254 „Nosterkamp – Neuaufstellung“
Wesentliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Wohnbauflächenentwicklung in der Ortschaft Hid-dingsel. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den Bereich zwischen Rödderstraße (K27), Nosterkamp/Nosterplatz und Hegegraben in der Gemarkung Hiddingsel. Bislang liegt dieser Bereich im Bebauungsplan Nr. 83/3 „Nosterkamp“, der im Jahr 1984 in Kraft getreten, aber bisher nicht umgesetzt worden ist. Es handelt sich um städtische Flächen.
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 255 „Innenstadt Dülmen“ und 107. Änderung des Flächennutzungsplans
Wesentliches Ziel ist es, den zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt mit den innenstadtprägenden Nutzungen zu sichern und den Zusammenhang der wichtigen Einkaufslagen zu erhalten. Geltungsbereich: zwischen Borkener Straße, Westring (einschließlich Stadt-quartier), Nordring und Ostring
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 00/5 „Münsterstraße/Alter Ostdamm“ und 108. Änderung des Flächennutzungsplans
Wesentliches Ziel ist die Erweiterung des zulässigen Nutzungsspektrums. Durch die Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans sind verschiedene Nutzungen zulässig. Mit den Änderungen der Pläne soll ein größeres Spektrum an unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen ermöglicht werden. Geltungsbereich: Entlang der Münsterstraße zwischen der Straße „Alter Ost-damm“ bis einschließlich Jysk-Standort. Es handelt sich um eine Investorenplanung.
Nähere Informationen finden Sie in den Sitzungsunterlagen der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2025.