Bundestagswahl am 23. Februar - Briefwahlunterlagen online beantragen
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt.
Ab Montag 13. Januar 2025, haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Wichtiger Hinweis: Der Versand erfolgt erst, wenn die Wahlunterlagen (Stimmzettel etc.) bei der Stadt Dülmen vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab dem 10. Februar der Fall sein.
In den Grundsteuerbescheiden, die die Stadt Dülmen am Montag, 13. Januar, in die Post gegeben hat, ist es zu einem Fehler bei der Telefonnummer des Finanzamtes Coesfeld gekommen. Versehentlich wurde die Vorwahl von Dülmen angegeben, richtig ist jedoch die Vorwahl von Coesfeld. Die korrekte Telefonnummer lautet 02541-732-0. Das Finanzamt Coesfeld ist bei Einwänden oder Fragen zur Berechnungsgrundlage (Einheitswertbescheid) die zuständige Stelle. Für andere Fragen steht der städtische Fachbereich Finanzen unter Telefon 02594 12-220 bzw. -225 zur Verfügung.
Auf dem Hinweisblatt in der Anlage zum Bescheid ist die Telefonnummer des Finanzamtes korrekt aufgeführt. Der Fehler findet sich lediglich unterhalb der Tabelle zur Berechnung der Grundsteuer.